Beschreibung:
Das Ziel aller Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ist es, Unfälle zu vermeiden. Trotz aller Schutzmaßnahmen ereigneten sich 2020 über 760.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten. Es ist daher unverzichtbar, dass jeder Mitarbeiter in der Lage ist, im Rahmen seiner Fähigkeiten Erste Hilfe zu leisten. Unabhängig vom betrieblichen Arbeitsschutz ist jeder Mensch ist dazu verpflichtet, einer Person Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt, ohne sich jedoch selbst zu schaden (§ 323 c Strafgesetzbuch).