Beschreibung:
Wird der Gabelstapler auch im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt, gelten nicht nur die innerbetrieblichen Vorschriften, sondern es gelten zusätzlich die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts (Straßenverkehrsgesetz StVG, Straßenverkehrsordnung StVO, Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO, Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV und Fahrerlaubnisverordnung FeV). Das bedeutet, dass zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung des Gabelstaplers und die Qualifikation des Staplerfahrers gestellt werden und die damit verbunden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in einer Unterweisung zu vermitteln sind.