Beschreibung:
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und der damit verbundenen Gefährdungen für die Mitarbeiter*innen. Der Unternehmer muss zunächst die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese danach regelmäßig auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse müssen entsprechend dokumentiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit die Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.