Beschreibung:
Bereits durch die Position als Führungskraft für einen bestimmten Betriebs- oder Aufgabenbereich übernehmen leitende Mitarbeiter*innen einen Teil der Unternehmerverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit des zugeordneten Bereiches. Nur mit einer ausreichenden Kenntnis über die einschlägigen Rechtsgrundlagen und über eine funktionierende betriebliche Arbeitsschutzorganisation, sind die Führungskräfte befähigt, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen und arbeitsfähig und motiviert zu halten.